Betreutes Wohnen – Wann ist es möglich?
Menschen im Betreuten Wohnen können weiterhin selbstständig mit Unterstützung in einer privaten Wohnung leben. Menschen, die eine Behinderungen und chronischen Erkrankungen aufweisen, erhalten zudem eine sozialpädagogische Alltagsbegleitung.
Betreutes Wohnen für ältere Menschen
Betreutes Wohnen für ältere Menschen erhalten in erster Linie Dienstleistungen als zusätzliche Unterstützung. Eine umfassende Versorgung und Betreuung entfällt. In der Regel werden für ältere Menschen ein Hausnotruf, ein Hausmeister-Service, bestimmte Leistungen im Haushalt sowie ein fester Ansprechpartner angeboten. Diese Leistungen müssen häufig selbst getragen werden.
Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen kommt dann ein Betreutes Wohnen in Betracht, wenn sie lieber allein leben möchten und noch weitestgehend selbstständig sind. In diesem Fall wird eine Unterstützung nach dem persönlichen Bedarf des Bewohners ausgerichtet. In der Regel umfasst diese einige Stunden täglich oder wöchentlich und wird in diesem Fall vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen.
Betreutes Wohnen für Menschen mit chronischen Erkrankungen
Menschen mit chronischen Erkrankungen unterliegen die gleichen Regelungen wie Menschen mit Behinderungen. Hier richten sich die Unterstützung und Alltagsbegleitung nach dem Bedarf des Bewohners. Wie bei Menschen mit Behinderungen übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten der Unterstützung.
In welchen Einrichtungen wird Betreutes Wohnen angeboten?
Betreutes Wohnen wird in folgenden Einrichtungen angeboten:
- in Einrichtungen für Betreutes Wohnen
- in Wohnungen, die an eine Pflegeeinrichtung angegliedert sind
Grundleistungen im Betreuten Wohnen
Grundleistungen im Betreuten Wohnen umfassen in der Regel:
- einen Hausmeisterservice
- einen Reinigungsservice
- einen Hausnotruf
- die Vermittlung von Pflegeleistungen
- einen festen Ansprechpartner vor Ort
Wahl- und Zusatzleistungen
Frei hinzubuchbar sind Wahl- oder Zusatzleistungen, die extra bezahlt werden müssen. Dazu gehören in der Regel:
- ambulante Pflege
- Fußpflege
- Haarpflege
- Haushaltshilfe
- Essen auf Rädern
Kosten, die beim Betreuten Wohnen entstehen
Beim Betreuten Wohnen entstehen in der Regel auch Kosten. Diese umfassen:
- Miete für die Wohnung
- Nebenkosten
- Grundleistungen
- Wahl- oder Zusatzleistungen
Wer trägt die Kosten für Betreutes Wohnen?
Ein Wohnerwerb, sprich ein Kauf einer Wohnung, inklusive aller Nebenkosten und Grunderwerbssteuern sowie die Miete einer Wohnung müssen vom Bewohner selbst getragen werden.
Personen mit geringem Einkommen können beim örtlichen Wohngeldamt Wohngeld beantragen. Wie hoch der Zuschuss besteht, hängt von mehreren Kriterien ab.
Wohnungen, die öffentlich gefördert werden, sind in der Regel günstiger als die ortsüblichen Mieten. Um in eine solche Wohnung einzuziehen, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein, den man beim zuständigen Wohnungsamt beantragen kann.
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