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Welche Pflegegrade gibt es?

Pflegegrade ersetzen Pflegestufen

Seit 2017 existieren in der Pflege fünf Pflegegrade. Die bis dato bekannten drei Pflegestufen wurden durch die fünf neuen Pflegegrade ersetzt. Bisher hat sich im Sprachgebrauch jedoch der Begriff Pflegegrad noch nicht komplett durchgesetzt, sodass viele Betroffene weiterhin von Pflegestufen sprechen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller aktuell geltender Pflegegrade. Zu beachten ist, dass der Pflegegrad 1 dabei keiner vorherigen Pflegestufe entspricht. Die frühere Pflegestufe 1 entspricht den Pflegegrad 2.

Wichtig: Neuer Pflegeversicherungs-Beitrag 2023

Für Hilfsmittel sind keine Extra-Anträge notwendig

Seit Januar 2017 sind keine gesonderten Anträge auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel mehr für Versicherte aller Pflegegrade gemäß den aktuellen Begutachtungsrichtlinien des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) notwendig. Sie brauchen also nicht extra bei der Pflegekasse beantragt werden. Es reicht, wenn der Betreuer oder der Versicherte selbst mit den vom Gutachter empfohlenen Hilfsmittel einverstanden ist.

Versicherte haben Anspruch auf eine Beratung

Versicherte in allen Pflegegraden haben Anspruch auf eine von der Pflegekasse bezahlten Beratung rund um die pflegerische Versorgung oder beispielsweise auch zum altersgerechten Wohnraumumbau.

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