Wenn der Gutachter der Pflegekasse eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigt, dann erhält der Versicherte den Pflegegrad 3. Der Pflegegrad 3 wird bescheinigt, wenn im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens zwischen 47,5 und unter 70 Punkte ermittelt wurden.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss
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- ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden
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- eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” bescheinigt werden
- eine Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70 Punkten vorliegen
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Was wird geprüft?
Bei der Begutachtung werden insbesondere die Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Verhaltensweisen, auch in problematischen Lagen, psychische Problemlagen, die Belastungsfähigkeit, die Bewältigung und der Umgang von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens einschließlich das Pflegen von sozialen Kontakten geprüft.
Häufige Fragen
Dazu werden Fragen gestellt, die der Antragsteller beantworten muss. Ist er beispielsweise noch in der Lage Treppen zu steigen? Kann eine Wundversorgung, ein fachgerechter Umgang mit einer Dialyse oder einer Katheterisierung selbstständig erfolgen? Ist der Antragsteller in der Lage, sich selbstständig zu waschen, seine Post zu bearbeiten, selbstständig die Wohnung sauber zu halten oder einkaufen zu gehen? Kümmert er sich um sein soziales Umfeld, ist er klar bei Bewusstsein und kann er sich um Behördengänge selbst kümmern? All diese Fragen werden mit weiteren Fragestellungen begutachtet und ausgewertet. Für jede Frage erhält der Antragsteller eine bestimmte Punktzahl. Aus der Summe der gesamten Punkte kann dann der Pflegegrad bestimmt werden.
Wann gilt der Antrag als abgelehnt?
Sollte kein Pflegegrad durch den MD oder MEDICPROOF festgestellt worden sein, so gilt der Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades als abgelehnt. Versicherte können jedoch innerhalb von vier Wochen Widerruf einlegen, auch, wenn sie der Ansicht sind, dass sie einen höheren Pflegegrad erhalten würden.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3?
Folgende Leistungen werden bei Pflegegrad 3 gewährt:
- 599 Euro / Monat Pflegegeld
- 1.497 Euro / Monat Pflegesachleistung
- 1.357 Euro / Monat Tages- und Nachtpflege
- 1.319 Euro / Monat vollstationäre Pflege
- Bis zu 25,50 Euro / Monat Zuschuss für den Hausnotruf
- 42 Euro / Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- 224 Euro / Monat Wohngruppenzuschuss
- 1.612 Euro / Jahr Verhinderungspflege
- 214 Euro / Monat Wohngruppenzuschuss
- Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Wohnraumanpassung / wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?
Versicherte mit Pflegegrad 3 erhalten pro Monat ein Pflegegeld von 599 Euro. Hinzukommen können Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro pro Monat, beispielsweise für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Alltagsbetreuung.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Wenn Versicherte mit Pflegegrad 3 nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich dabei anteilig entsprechend dem Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Wann besteht ein Umwandlungsanspruch?
Wer seine zustehenden Pflegesachleistungen nicht vollständig für einen ambulanten Pflegedienst ausschöpft, kann bis zu 40 Prozent des ungenutzten Betrags im Rahmen des sogenannten Umwandlungsanspruchs für zusätzliche Angebote zur Betreuung und Entlastung einsetzen. Dadurch stehen mehr Mittel für anerkannte Entlastungs- und Betreuungsleistungen (z. B. Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Unterstützung) zur Verfügung
Regelungen zur Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können für die Tages- und Nachtpflege monatlich bis zu 1.357 Euro als teilstationäre Pflegeleistungen erhalten. Benötigen Versicherte beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin eine vorübergehende professionelle Pflege, spricht man von Kurzzeitpflege, die in der Regel in einem Pflegeheim erfolgt.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
Wer mit Pflegegrad 3 zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und bei Ausfall der Pflegeperson (z.B. durch Urlaub oder Krankheit) vorübergehend durch einen Pflegedienst oder eine andere Ersatzpflegeperson versorgt wird, nutzt die sogenannte Verhinderungspflege. Seit 01.07.2025 steht für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann; während dieser Zeiten wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes gezahlt, also 299,50 Euro pro Monat bei Pflegegrad 3.
Gibt es Geld für Pflegeheimkosten?
Ein Pflegeheim ist mit erheblichen Kosten verbunden. Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 seit 2025 einen Leistungsbetrag der Pflegekasse in Höhe von 1.319 Euro pro Monat für die pflegebedingten Aufwendungen
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