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ENTLASTUNGSLEISTUNG

Was sind Entlastungsleistungen?

Bei der Entlastungsleistung handelt es sich um eine unterstützende Leistung für Pflegebedürftige und Ihre Angehörige denn wir alle wissen, wie anstrengend der Alltag für pflegende Angehörige sein kann.

Somit übernimmt unser qualifiziertes Personal für einige Stunden pro Woche bei Ihnen zu Hause alltägliche Aufgaben und kann somit Angehörige und Pflegebedürftige entlasten.

Habe ich Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Nach 45b SGB XI haben Pflegebedürftige, die mindestens Pflegestufe 1. besitzen und zu Hause wohnen, einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen.

Sollten diese 125 Euro im Monat für Sie nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einen Teil Ihrer Pflegeleistungen umwidmen zu lassen. Somit lassen sich 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen für Betreuungs und Entlastungsleistungen nutzen, sollte die Pflege nicht genutzt werden.

Denn ab Pflegegrad 2. haben Sie einen Anspruch auf 316 Euro und bei Pflegegrad 3. auf 545 Euro Pflegegeld zusätzlich zu ihrer 125Euro Entlastungsleistung.

Wer zahlt die Entlastungsleistung?

Die Entlastungsleistung ist ab Pflegegrad 1. oder nach ärztlicher Verordnung absolut kostenlos für Sie.

Damit verrechnen wir die Kosten mit Ihrer Pflegekasse.

Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?

Wenn in einem Monat nicht die vollen 125 Euro ausgeschöpft werden, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden.

Wenn Sie also beispielsweise im November im Krankenhaus waren und entweder nur wenig vom Budget oder nichts genutzt haben, stehen Ihnen im Dezember mehr als 125 Euro zu. Bleibt jedoch am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses nur noch bis Ende Juni ins neue Kalenderhalbjahr übertragen.

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Beim Erstgespräch zur Alltagsbetreuung informieren wir Sie gerne über unsere Unterstützungsleistungen und klären Sie über Ihren Anspruch auf die Entlastungsleistung gemäß § 45b SGB XI der Pflegekasse auf.

 

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