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Pflegegrad 2

Wenn der Gutachter der Pflegekasse eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigt, dann erhält der Versicherte den Pflegegrad 2. Der Pflegegrad 2 wird bescheinigt, wenn im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermittelt wurden.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss

    1. ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden
    2. eine “erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” bescheinigt werden
    3. eine Punktzahl zwischen 27 und unter 47,5 Punkten vorliegen

Was wird geprüft?

Bei der Begutachtung werden insbesondere die Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Verhaltensweisen, auch in problematischen Lagen, psychische Problemlagen, die Belastungsfähigkeit, die Bewältigung und der Umgang von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens einschließlich das Pflegen von sozialen Kontakten geprüft.

Häufige Fragen

Dazu werden Fragen gestellt, die der Antragsteller beantworten muss. Ist er beispielsweise noch in der Lage Treppen zu steigen? Kann eine Wundversorgung, ein fachgerechter Umgang mit einer Dialyse oder einer Katheterisierung selbstständig erfolgen? Ist der Antragsteller in der Lage, sich selbstständig zu waschen, seine Post zu bearbeiten, selbstständig die Wohnung sauber zu halten oder einkaufen zu gehen? Kümmert er sich um sein soziales Umfeld, ist er klar bei Bewusstsein und kann er sich um Behördengänge selbst kümmern? All diese Fragen werden mit weiteren Fragestellungen begutachtet und ausgewertet. Für jede Frage erhält der Antragsteller eine bestimmte Punktzahl. Aus der Summe der gesamten Punkte kann dann der Pflegegrad bestimmt werden.

Wann gilt der Antrag als abgelehnt?

Sollte kein Pflegegrad durch den MD oder MEDICPROOF festgestellt worden sein, so gilt der Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades als abgelehnt. Versicherte können jedoch innerhalb von vier Wochen Widerruf einlegen, auch, wenn sie der Ansicht sind, dass sie einen höheren Pflegegrad erhalten würden.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Folgende Leistungen werden bei Pflegegrad 2 gewährt:

  • 347 Euro / Monat Pflegegeld
  • 796 Euro / Monat Pflegesachleistung
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege: bis zu 3.539 Euro / Jahr, flexibel nutzbar (ersetzt die getrennten Beträge 1.774 und 1.612 Euro).​
  • 805 Euro / Monat für vollstationäre Pflege
  • Bis zu 25,50 Euro / Monat Zuschuss für Hausnotruf (je nach Vertrag Pflegekasse/Anbieter; Betrag selbst bleibt gleich).​
  • 42 Euro / Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ​
  • 721 Euro / Monat für Tages- und Nachtpflege
  • 224 Euro / Monat Wohngruppenzuschuss
  • Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Wohnraumanpassung / wohnumfeldverbessernde Maßnahmen .​
  • 131 Euro / Monat Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen


Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

Versicherte mit Pflegegrad 2 erhalten pro Monat ein Pflegegeld von 347 Euro. Hinzukommen können Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro pro Monat, beispielsweise für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes


Regelungen zur Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege

Für eine Tages- oder Nachtpflege stehen bis zu 721 Euro monatlich als teilstationäre Pflegeleistungen zur Verfügung.


Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Seit 2025 wurden zudem die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege angehoben. Bis zum 30.06.2025 betragen sie 1.854 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege und 1.685 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege. Während dieser Zeiten wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt (173,50 Euro monatlich). Wie viel Geld Ab dem 01.07.2025 gibt es für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, der flexibel für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege eingesetzt werden kann. Damit entfällt die bisherige Trennung der beiden Budgets.

 

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